Deutschsprachige Ausgabe zum UN-Manual "Human Rights and Social Work"

Hans Walz, Fachbereich Sozialwesen, Fachhochschule Ravensburg-Weingarten

1992 haben die Vereinten Nationen und Internationalen Verbänden der Sozialen Arbeit weltweit "Soziale Arbeit als Menschenrechtsberuf" proklamiert und Impulse zur Verwirklichung dieses Leitbildes in dem Manual"Human Rights and Social Work" weltweit der Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Rechtzeitig zum 50. Jahrestag der Deklaration der Menschenrechte am 1O.12.1998 ist an der Fachhochschule Ravensburg-Weingarten die deutschsprachige Übersetzung dieser Handreichung für Ausbildung, Weiterbildung und Praxis erschienen.

 

Notwendige interkulturelle Ausrichtung der Sozialen Arbeit

Wir haben es in der Sozialen Arbeit nicht nur mit Kindern, Jugendlichen, Familien, Männern, Frauen, Senioren, Behinderten, Straffälligen oder psychisch Kranken zu tun, sondern innerhalb dieser und anderer Adressatengruppen mit Angehörigen aus vielfältigen Kulturen - z.B. mit Migranten aus der Türkei, mit Asylbewerbern aus Indien und Afrika, mit Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien und auch mit hier aufgewachsenen, kulturell verschiedenartig geprägten Inländern, vielfach freilich ohne den Pass des "Inlandes".

Angesichts einer solchen wachsenden multikulturellen Struktur unserer westlichen Gesellschaften wird die grundsätzliche Notwendigkeit einer interkulturellen Ausrichtung der Sozialen Arbeit auch für den letzten Zweifler offensichtlich. Als weitere Begründung für die Dringlichkeit einer interkulturellen Sozialen Arbeit möchte ich auf die weltweiten Globalisierungsprozesse verweisen, mögen sie nun als Segen oder Fluch eingeschätzt werden.

Eine wissenschaftstheoretische Begründung für die Notwendigkeit interkulturell ausgerichteter Sozialer Arbeit ergibt sich schließlich aus dem "Perspektivewechsel" unseres Weltverständnisses vom universalistischem zu partikularistischem bzw. von exklusivem, determinstischem zu inklusivem, holistischem Denken (1).

Auch wenn die Notwendigkeit zur grundsätzlichen interkulturellen Ausrichtung der Sozialen Arbeit hinlänglich erwiesen ist, ihre längst überfällige Umsetzung auf den verschiedenen Ebenen zwischen Politik, Theorie und Praxis verläuft nur zögerlich - nicht zuletzt auch an unseren Ausbildungsgängen für Sozialwesen. Eine institutionell, personell und fächerübergreifend durchstrukturierte interkulturelle Orientierung steht vielfach noch in ersten Ansätzen. So wie wir uns in unseren Lehrveranstaltungen immer noch eher auf einzelne fachliche Sonderangebote zur Migrationssozialarbeit beschränken, verschleiern wir in der alltäglichen sozialen Praxis durch Einzel-Aktionen und Projekte manifest sichtbar im alljährlichen "Tag des ausländischen Mitbürgers" oder in der "Woche der Internationalen Nachbarschaft" - die Verschleppung der 1994 bundesweit von den staaatlichen Organen, Kommunen und Wohlfahrtsverbänden proklamierten und programmatisch beschlossenen "Interkulturellen Öffnung sozialer Dienste"(2).

Warum diese Verschleppung? Möglicherweise neben vielen verständlichen und pragmatischen Gründen auch, weil interkulturelle Soziale Arbeit unsere vertrauten Denk- und Verhaltensmuster in Politik und sozialer Praxis in Frage zu stellen droht und uns theoretisch wie praktisch zwingt, bisher geschlossene - bzw. kolonialistisch gewachsene - Systeme aufzubrechen, zu differenzieren oder aufzugeben, um mit Menschen fremder Kulturen neue unvertraute Wege des Zusammenlebens zu suchen.

 

Dringlichkeit universaler ethischer Perspektiven

In den verschiedenen Feldern der Sozialen Arbeit mit Menschen fremder Kulturen stoßen wir vielfach zunächst auf soziale Notlagen, bei denen eine befriedigende Abhilfe oder gar Hilfe zur Selbsthilfe - wenn überhaupt - oft nur ansatzweise möglich ist. Und untrennbar damit verbunden treten dann auch noch Kultur- und Wert-Konflikte auf. In Frauenhäusern, Erziehungsberatungsstellen, in der Sozialarbeit mit Asylbewerbern oder in Jugendzentren mit hohem Ausländeranteil können wir solche hautnah erfahren: Wenn muslimische Frauen, die von ihrem Ehemann geschlagen werden, dies selbst auch noch als vom Koran erlaubt rechtfertigen, werden wir uns vielleicht noch achselzuckend in irgendeine fragwürdige Toleranz-Nische verdrücken, weil dies uns ja nicht direkt zu betreffen scheint. Wenn uns jedoch "Turkish Power Boys"(3) auf den Leib Rücken und ein "Verlockender Fundamentalismus"(4) derlei bedrohliche Verhaltensweisen zu motivieren scheint, dann fühlen wir uns zur aktiven Stellungnahme, Aktion und Reaktion herausgefordert. Es wird uns bewußt, daß wir nun ethisch begründete Positionen beziehen und auch in die Tat umsetzen müssen. Dies gilt gerade auch gegenüber religiös-kulturell (hier: muslimisch-fundamentalistisch) motivierten Menschenrechtsverletzungen wie zum Beispiel den Genitalverstümmelungen bei Mädchen und Frauen aus einzelnen Regionen Afrikas, der südarabischen Halbinsel, Asiens und Australiens (5).

Neben solchen inhumanen Praktiken von Angehörigen fremder Kulturen in unserer Gesellschaft dürfen wir den kritischen Blick und die energische Zurückweisung eigener rassistisch oder "deutsch" oder "christlich" gerechtfertigter Diskriminierungen gegenüber Einwohnern mit fremder Kultur oder Inländern mit ausländischem Pass nicht vergessen: So entbrannte z.B. Zu Jahresbeginn 1998 in Friedrichshafen eine engagierte Debatte um einen protestantischen Pfarrer, der bei seiner Neujahrsansprache den Bau einer Moschee in der Stadt mit der Begründung zu verhindern versuchte, daß dadurch die örtlichen christlichen Gemeinden bedroht würden; im übrigen sei der Gott der Muslime auch nicht der Gott der Christen.

Im Anschluß an Jürgen Beneke (6) und Hildegard Simon-Hohm (7) können wir uns beim Umgang mit interkulturellen Wertkonflikten und rassistischen Diskriminierungen an folgenden ethischen Leitfragen orientieren:

1. Wo kann ich ohne große Probleme Zugeständnisse machen?

2. Was ist mir wichtig - was erscheint mir problematisch, aber verhandelbar?

3. Was ist mir unverzichtbar - was ist für mich nicht mehr respektabel?

Die Gefahr, daß solche Leitfragen von einem subjektiven oder kulturell einseitigen Werthorizont her gestellt und beantwortet werden, ist nicht von der Hand zu weisen. Je mehr jedoch Soziale Arbeit sich über regionale und kulturelle Provinzen hinaus als eine weltweit solidarische und vernetzte Profession versteht, desto mehr geht es auch darum, daß Kultur- und Wertkonflikte von einem wissenschaftlich und ethisch fundierten Selbstverständnis der Sozialen Arbeit her beantwortet werden. Dann ist es auch möglich, daß darüber nicht nur mit "einheimischen" Professionellen, sondern gerade auch mit Vertreterinnen und Vertretern der von den jeweiligen Wertkonflikten Betroffenen aus anderen Kulturen und Ländern kommuniziert und gegebenenfalls gerungen werden kann.

 

Die Proklamation der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession

Die Dringlichkeit nach weltweiter Verständigungsmöglichkeit über grundlegende humane Werte und ihre ethisch nicht tolerierbare Verletzung oder Mißachtung wuchs in den letzten Jahren mit den zunehmenden kontinentübergreifenden Prozessen von Mobilität, Migration und Globalisierung. Deshalb haben sich 1992 Vertreterinnen und Vertreter des

- "Centre for Human Rights" der Vereinten Nationen in Genf
- des Internationalen Verbandes der Sozialearbeitenden (IFSW - International Federation of Social Workers) sowie der
- Internationalen Vereinigung der Ausbildungsstätten für Soziale Arbeit (IASSW - International Association of Schools of Social Work)

darüber verständigt, Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession ("Social Work as Human Rights Profession") zu begreifen und zu bestimmen. Wie Silvia Staub-Bernasconi aufgezeigt hat, ist ein solches Selbstverständnis wissenschaftlich und ethisch begründbar und damit auch international kommunikabel.

Die Selbst-Definition der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession verweist zurück auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen vollzogen worden ist. Diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist formell eine Empfehlung, kein Vertrag (8). Ein wesentlicher Schritt zu ihrer internationalen Bekräftigung erfolgte 1992, als die Vereinten Nationen das Jahr der Menschenrechte proklamierten. Sie riefen damit der Weltöffentlichkeit ins Bewußtsein, daß die Menschenrechte nicht nur eine universelle Aufgabe darstellen, sondern von diesem Jahr an auch als zentraler Bestandteil des Internationalen Rechts verankert sind. Zur Bekräftigung und Durchsetzung ihres Anliegens publizierte das "Centre for Human Rights" der UNO 1992 zusammen mit dem IFSW und IASSW ein "Manual" (Handbuch/Leitfaden) mit dem Titel "Human Rights and Social Work. A Manual for Schools of Social Work and the Social work Profession" (9).

Die Europäischen Sektionen der IFSW und der IASSW haben vom 27. April bis 2. Mai 1995 in Lissabon bei ihren aufeinander bezogenen Europäischen Kongressen über "Human Rights and Social Action" (IFSSW) bzw. "Social Work Education Advancing Human Rights" (IASSW) durch Referate und Workshops die Empfehlung dieses Manuals zur Umsetzung der Menschenrechte in der Praxis der Sozialen Arbeit wie auch in der Ausbildung von in der Sozialen Arbeit Tätigen angenommen (10). Dank der Unterstützung durch unsere Fachhochschule konnte ich an beiden Kongressen teilnehmen und zusammen mit der portugiesischen Sozialarbeiterin Graca André einen workshop über "Religion and Human Rights" anbieten (11). Dabei habe ich das "Manual" kennengelernt und anschließend im Studienangebot an unserer Fachhochschule eingesetzt.

 

Bedeutung des Handbuchs "Menschenrechte und Soziale Arbeit"

Silvia Staub-Bernasconi hat meines Wissens im deutschsprachigen Raum als erste die Bedeutung des "Manuals" für die Ausbildung von SozialarbeiterInnen und das Selbstverständnis der Sozialen Arbeit öffentlich herausgestellt.

In ihrem 1995 erschienen Artikel über "Das fachliche Selbstverständnis sozialer Arbeit..."(12) zeigt sie auf, daß sich für die Sozialarbeit auf der Grundlage der Menschenrechte die Chance bietet und die Aufgabe stellt, aus der vielfach bestehenden Fremdbestimmung durch externe Auftraggeber herauszukommen und auf einen eigenbestimmten, wissensbasierten Auftrag hinzuarbeiten bzw. einen solchen theoretisch zu begründen. Sie geht dabei von folgender grundlegender These aus: Die Menschnerechte sind eine Antwort auf fundamentale und universale menschliche Bedürfnisse. Wenn Soziale Arbeit ihren Auftrag von diesen Bedürfnissen herleitet, kann sie ein eigenbestimmtes wissensbasiertes Fundament für ihr Selbstverständnis gewinnen. Das bedeutet freilich, daß in der Sozialen Arbeit Bedürfnisorientierung vor Funktionsorientierung rangieren muß.

Nachdem Staub-Bernasconi in diesem Artikel einen kleinen Teil des Manuals (S. 3-16) in deutscher Übersetzung vorgelegt hat, schien es mir im Blick auf eine weitere Verbreitung an deutschsprachige Ausbildungsstätten, Berufsverbände der Sozialarbeit, Institutionen sowie deren ehren- und hauptamtlich in der Sozialen Arbeit Tätige angezeigt, eine vollständige Übersetzung voranzutreiben. Michael Moravek hat diese im Rahmen seiner vom Kollegen Berthold Löffler und mir betreuten Diplomarbeit an unserer Fachhochschule mit großem Interesse und Engagement erstellt. Über unseren Kollegen Henning Storz von der Fachhochschule Köln wurde das Manuskript im Blick auf die Übersetzung spezifischer Fachbegriffe überprüft. Im November 1997 haben wir dann an unserer Fachhochschule die ersten Exemplare der Übersetzung zusammen mit einem themenbezogenen Vortrag von Frau Staub-Bernasconi der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Nunmehr steht die deutschsprachige Ausgabe des Handbuchs als Arbeitsheft interessierten Studierenden, Lehrenden und in der Praxis der Sozialen Arbeit Tätigen zur Verfügung (13).

 

Inhalt und Verwendbarkeit des Handbuchs

Das Handbuch wurde von zehn VertreterInnen der IFSW und einer weiteren Vertreterin der "Nordic Association of Schools of Social Work" erstellt. Zwei von diesen elf AutorInnen gehörten zugleich der IASSW an. Die interkulturelle Ausrichtung des Handbuch ist damit im Ansatz versucht worden. Allerdings signalisieren die westlich-europäischen Autoren-Namen die fehlende Beteiligung von RepräsentantInnen aus asiatischen Ländern.

Die Autorinnen und Autoren wurden von Mitarbeitern des Zentrums der Vereinten Nationen für Menschenrechte und der Abteilung der UNESCO für Menschenrechte und Frieden unterstützt. Diese Unterstützung wird vor allem sichtbar im Teil 2 des Manuals (S.20-42), der eine sehr informative (freilich "trocken" zu lesende) Zusammenstellung über die vielfältigen Deklarationen, Konventionen und Instrumente der Vereinten Nationen bezüglich der Menschenrechte enthält, zum Beispiel:

- Relevante Auszüge aus der Internationalen Konvention zur Beseitigung jeder Form der Rassendiskriminierung, der Konvention gegen Folter, der Konvention über die Rechte des Kindes;
- Informationen über die Internationale Arbeitsorganisation, die Weltgesundheitsorganisation ...;
- Informationen über regionale Instrumente auf dem Gebiet der Menschenrechte in Afrika, Nord- und Südamerika, Europa...
- und schließlich auch Informationen über Menschenrechtsinstrumente, die in Vorbereitung stehen.

Gegenüber diesem institutionsorientierten Teil 2 befaßt sich Teil 1 ( S. 3-19) mit einleitenden Grundfragen und dem philosophischen Hintergrund zum Komplex "Menschenrechte und Sozialarbeit". Dabei kommen folgende Fragestellungen vor:

- Welche Rechte sind Menschenrechte?
- Was ist Sozialarbeit?
- Wie verlief die konzeptionelle Entwicklung der Menschenrechte? und auch:
- Was bedeuten philosophische Werte wie "Unabhängigkeit und Freiheit", "Gleichheit" , "Gerechtigkeit", "Solidarität", "Evolution" im Blick auf die Menschenrechte?

 

Im Teil 3 des Handbuchs (S. 43-82) geht es um Anregungen zur praktischen Umsetzung der Thematik "Menschenrechte und Sozialarbeit" im Bereich von Aus- und Weiterbildung. Hier wird nicht nur auf relevante Themen wie "Armut", "Diskriminierung des Geschlechts", "Rassismus", "Religion" sowie "Umwelt und Entwicklung" eingegangen, es werden auch die spezifischen Problemlagen "Verwundbarer Gruppen" (S. 54) wie Kinder, Frauen, ältere Personen, Behinderte, Gefangene, Flüchtlinge und Migranten beleuchtet. Den Abschluß dieses praktischen Teils bilden acht Fallskizzen zum professionellen Umgang mit Menschenrechtsverletzungen in verschiedenen Ländern.

Im Anhang schließlich stellen sich der "Internationale Verband der Sozialarbeitenden" sowie die "Internationale Vereinigung der Ausbildungsstätten für Sozialarbeit" mit ihren Anschriften und ihren Zielen vor. Den Abschluß des Handbuches bildet schließlich die Wiedergabe des Textes der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" von 1948 sowie des Textes zum "Weltpakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte."

Von seiner Zielsetzung her ist das Handbuch vor allem für die Aus- und Fortbildung im Sozialen Bereich gedacht. Darüber hinaus kann es auch zur "Schulung anderer Gruppen" dienlich sein, "die von Berufs wegen oder als Freiwillige im sozialen Bereich tätig sind."(S. 3) Wesentlich erscheint mir, daß dieses Handbuch Basis-Dokumente und Anregungen für eine internationale Verständigung unter den in der Sozialen Arbeit weltweit Tätigen enthält. Es erscheint mir als ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung und Förderung ihrer beruflichen Identität auf der Grundlage eines Wertkonzepts, aus dem Soziale Arbeit ihren "eigenbestimmten, wissensbasierten Auftrag" (Staub-Bernasconi, s.o.) theoretisch begründen und praktisch verwirklichen kann.

 

Ausblick: Einfühlungsvermögen beim notwendigen west-östlichen Dialog

Die Proklamation der "Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession" bietet kein abgeschlossenes Konzept, sondern einen Entwurf, dessen Weiterentwicklung vor allem unter dem Aspekt der stärkeren Mitgestaltung von Repräsentanten aus asiatischen Ländern ansteht. Den gelegentlich geäußerte Vorwurf, daß der individualistische Menschenrechtsbegriff des Westens und die westliche Demokratie nicht ohne weiteres auf "konfuzianische" Länder Ostasiens übertragbar seien, weist die an der Universität Halle wirkende südkoreanische Politologin Eu-Jeung Leei (14) zurück und betont, daß es neben den in der Diskussion vorherrschenden Ideen eines "Vulgärkonfuzianismus" asiatische Philosophietraditionen gebe, die sehr wohl die Menschenwürde als tragende Säule mitmenschlicher Existenz lehren: "Auch wenn die autoritären Politiker Ostasiens es leugnen mögen: Menschenwürde und Machtkritik sind zentrale Bestandteile der konfuzianischen Lehre."(Lee 1998, 23).

Nach Lee (ebd.) steht eine west-östlich - mit Einfühlungsvermögen geführte - Auseinandersetzung über die jeweiligen Traditionen zu Demokratie und Menschenrechten an, wozu sie folgendes zu bedenken gibt: Die bislang vorherrschende "vereinfachte Schwarzweiß-Perspektive" zwischen Ost und West "baut hohe Hürden auf für einen echten west-östlichen Menschenrechtsdialog. Solange Menschenrechte und Demokratie lediglich als westliche Wertvorstellungen propagiert werden, spielt der Westen in Asien die Rolle des Lehrmeisters. Dies erweckt Erinnerungen an die koloniale Vergangenheit, in der der Westen selbst Menschenrechte und Demokratie mit Füßen trat. Im kollektiven Gedächtnis der Menschen Ostasiens sind aber die vom Westen zugefügten Demütigungen immer noch lebendig, das macht es autoritären Regimen der Region leicht, den verletzten Nationalstolz für ihre Blockadepolitik gegen den Westen zu instrumentalisieren. Die westliche Menschenrechtspolitik gegenüber Asien sollte sich darum um Einfühlungsvermögen und um eine Sichtweise bemühen, die ...es möglich macht, Menschenrechte und Demokratie aus der asiatischen Kultur und Tradition heraus zu begründen... In Ostasien ist der Prozeß der modernen Wiederentdeckung der demokratischen konfuzianischen Traditionen noch keineswegs abgeschlossen. Ein richtig verstandener Dialog könnte ihn nachhaltig unterstützen."

 

Literaturangaben

 

(1) Bühler, Hans: Perspektivenwechsel? - unterwegs zu "globalem Lernen", IKO-Verlag für Interkulturelle Kommunikation, Frankfurt/M (3.) 1996.

(2) Vgl. Barwig, Klaus/ Wolfgang Hinz-Rommel (Hrsg.): Interkulturelle Öffnung sozialer Dienste, Freiburg/Br. 1995.

(3) Tertilt, Hermann: Turkish Power Boys. Ethnographie und Jugendbande, Frankfurt/M 1996.

(4) Heitmeyer, Wilhelm/ Müller, Joachim/ Schröder, Helmut: Verlockender Fundamentalismus. Türkische Jugendliche in Deutschland. Reihe: Kultur und Konflikt, hrsg. V. Wilhelm Heitmeyer, Otto Backes und Rainer Dollase, edition suhrkamp, Frankfurt/M 1997.

(5) Vgl. die Initiative von Terre des Femmes e.V. Tübingen (Postfach 2565 , 72015 Tübingen): "Stoppt Genitalverstümmelungen. Genitalverstümmelungen sind Menschenrechtsverletzungen". In einem Informationsblatt dieser Initiative heißt es: Weltweit sind etwa 150 Millionen Mädchen und Frauen an ihren Genitalien verstümmelt. Und jedes Jahr werden erneut zwei Millionen Mädchen Opfer dieser Praktiken.... Wir fordern deshalb:- Asyl für Frauen, denen in ihrer Heimat die genitale Verstümmelung droht. - Eine klare gesetzliche Regelung und ein explizites Verbot jeglicher Form von Genitalverstümmelung in Deutschland. - Die Einrichtung einer Beratungsstelle in Deutschland für betroffene Frauen und interessierte Menschen ..."

(6) Beneke, Jürgen: Das Hildesheimer Profil Interkulturelle Kompetenz (HPIK). Vorschläge für ein Interkulturelles Assesment Centre, in: Institut für Auslandsbeziehugen (Hrsg.): Interkulturelle Kommunikation und Interkulturelles Training. Problemanalysen und Problemlösungen, Stuttgart, 1994,65-72, hier 79.

(7) Simon-Hohm, Hildegard: Migrantinnen und alltägliche Berufspraxis, unveröffentlichtes Manuskript, Esslingen 1998, 10.

(8) Partsch, Karl Josef: Der internationale Menschenrechtsschutz. Eine Einführung, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Menschenrechte. Dokumente und Deklarationen, Bonn 1991,9-32, hier 11. Die hier genannte Dokumentation biete eine informative Zusammenstellung der Dokumente und Deklarationen über Internationale Abkommen und Erklärungen zu den Menschenrechten.

(9) Centre for Human Rights - United Nations / IFSW/IASSW : Human Rights and Social Work. A Manual for Schools of Social Work and the Social Work Profession. Professional Training Series No 1, New York and Geneva 1994. Deutsche Übersetzung: Centre for Human Rights - United Nations/IFSW/IASSW: Menschenrechte und Soziale Arbeit. Ein Handbuch für Ausbildungsstätten der Sozialen Arbeit und für den Sozialarbeitsberuf. Übersetzung von Michael Moravek. Texte und Materialien aus dem Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Ravensburg-Weingarten. Hochschule für Technik und Sozialwesen . Reihe Arbeitsmaterialien Heft 1 1997 (2. Aufl. 1998).

(10) IFSW/ICSW: Human Rights and Social Action. European Seminar IFSW/ICSW, Lisbon, Portugal 27.- 3O.April 1995, Final Report. Bezugsadresse: Associacao dos Profissionais de Servico Social - APSS - Av. Casal Ribeiro 37 - 1 DTO, 1OOO Lisboa, Portugal.

European Association of Schools of Social Work (ASSW)/ Institito Superior de Servico Social, Lisboa: Social Work Education Advancing Human Rights. Final Report of EASSW European Seminar "Human Rights and Social Work Education" (Lisbon, 30.4.-2.5.1995), Lisboa 1997 (Bezugsadresse: Instituto Superior de Servico Social - Lisboa, Seminar EASSW, Largo do Mitelo, 1150 Lisboa,Portugal).

(11) André Graca, Hans Walz: Thomas Luckmann´s and Erich Fromm's concepts of religion. Implications for social work. Paper for workshop Nr. 5 "Religion and Human Rights", European Seminar IFSW/ICSW about "Human Rights and Social Action, Lisbon/Portugal 1995, April 27-30.

(12) Staub-Bernasconi, Silvia: Das fachliche Selbstverständnis sozialer Arbeit - Wege aus der Bescheidenheit. Soziale Arbeit als "Human Rights Profession", in: Wolf Rainer Wendt (Hrsg.): Soziale Arbeit im Wandel ihres Selbstverständnisses. Beruf und Identität, Lambertus Verlag, Freiburg/Br 995,57-1O4.

Diess.: Soziale Arbeit als "Menschenrechtsprofession", in: Franz Hochstrasser / Hans-Kaspar von Matt/ Silvia Grossenbacher /Hansruedi Oetiker (Hrsg.) Die Fachhochschule für Soziale Arbeit. Bildungspolitische Antwort auf soziale Entwicklungen, Verlag Paul Haupt, Bern - Stuttgart - Wien 1997), 313 - 34O.

(13) Diese Übersetzung (vgl. Anm. 9) kann bezogen werden gegen Vorabüberweisung von DM 6 pro Exemplar zuzüglich 2 DM für Versand (bei mehr Exemplaren gegen Rechnung) über Fachhochschule Ravensburg Weingarten. Hochschule für Technik und Sozialwesen, Postfach 1261, D-88241 Weingarten, Konto Nr. 48 013 853 bei der Kreissparkasse Weingarten, Bankleitzahl 650 501 10 .

(14) Lee, Eun-Jeung: Menschenrechte in Asien. "Der Wille des Volkes ist der Wille des Himmels", in: Publikforum. Zeitung kritischer Christen (PF 2010, D-61410 Oberursel), 1998, Nr. 5, 22-23.

Diess.: Konfuzianismus und Kapitalismus, Verlag Westfälisches Dampfboot, Münster 1997.

 

Ausführlicherer Beitrag zu diesem Thema:
Walz, H.: Soziale Arbeit als Menschenrechtsberuf. in: Soziale Arbeit. Fachzeitschrift des Schweizerischen Berufsverbandes Soziale Arbeit SBS, 30 (1998) 21, S. 17-28.

 

Kontaktadresse:
Prof. Dr. rer. soc. Hans Walz, Fachhochschule Ravensburg-Weingarten. Hochschule für Technik und Sozialwesen, Fachbereich Sozialwesen, Postfach 1261, D-88241 Weingarten. Tel. 0751/501-420 od. 439; Fax. 0751/501-455; e-mail: walz@fbs.fh-weingarten.de, http://www.fh-weingarten.de/~walz/

 

Prof. Dr. Walz